Wolfgang Schmidt
Schlusswort
Vor dem Landgericht Berlin am 12.07.2018
Sehr geehrte Frau
Vorsitzende,
Hohes Gericht,
Gestatten Sie mir
zunächst, meinen Anwälten für ihr erfolgreiches Wirken herzlich zu danken.
Seit meiner
Verurteilung durch das Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro wegen
der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener am 27. September 2012 sind mehr
als fünf Jahre vergangen. Wegen dieser langen Zeit der Ungewissheit und
Verunsicherung kann ich angesichts des heute zu erwartenden Freispruchs keinen
Triumph empfinden. Aber auch weil sich damit im Grundsatz nichts an der
fortbestehenden Ausgrenzung und Diskriminierung der ehemaligen Angehörigen des
MfS ändert.
Mit der Aufhebung
dieses vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Urteils verschwindet
praktisch en passant auch die meiner Kenntnis nach bislang einmalige
Feststellung eines Gerichtes, wonach die DDR eine Willkür- und Gewaltherrschaft
gewesen sei. Es bleibt zu hoffen, dass derartige Feststellungen künftig
wissenschaftlich arbeitenden Historikern auf der Basis objektiver und
faktengestützter Analysen überlassen werden.
Erleichterung verspüre
ich, weil mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Januar 2018
in meiner Sache die Rechtssicherheit im Bereich der Meinungsäußerung gestärkt
und bekräftigt wurde, was nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Politischen Eiferern, die ihre angemaßte Deutungshoheit über die DDR-Geschichte
durch Instrumentalisierung und Missbrauch von Gerichten durchsetzen wollten,
wurden klare Grenzen aufgezeigt. Und das ist auch gut so.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!